Cockpit Holidays Services GmbH
Boppstr. 10, 10967 Berlin
info@cockpit-holidays.de
Tel. +49 (0)30 69802151
USt-ID: DE323492269
Geschäftsführer: Thomas Wiedau, Alexander Sieland
Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 205011 B
Reisebedingungen
– AGB
der Cockpit Holidays Services GmbH
und Datenschutzerklärung
der Cockpit Holidays Services GmbH
– gültig für Buchungseingang ab 01.04.2019 –
1.
Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter
den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich per E-Mail, Fax
oder Online-Formular sowie mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den
Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die
Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das
er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist
dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen
räumt der Veranstalter dem Reisenden die Rechte §§ 651a – 651y BGB ein. An die
Stelle der Insolvenzsicherung des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei
Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die Kundengeldabsicherung.
2.
Bezahlung und Insolvenzschutz
Die folgenden Bestimmungen gelten allgemein für
die Bezahlung des Reisepreises.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651r
Abs. 4 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des
Reisepreises sofort fällig. Diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 % und bei
Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des Reisepreises.
Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung ist in voller Höhe sofort fällig.
Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um
eine Tagesreise im Sinne des § 651a Abs. 5 2 BGB, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B. Hotelübernachtung
oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.
Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises
fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich der
Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass
der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung
des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung
aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen
hat. Für den Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden
aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem
Kunden geltend.
Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden
oder aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat,
Reiseunterlagen, ins- besondere Flugtickets am Flughafen hinterlegt oder neue
Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter
berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu
verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten
und Entgelte Dritter und ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen
des Veranstalters in Höhe von 25,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines
oder eines geringeren Schadens.
Müssen die Reisedokumente aufgrund der
Kurzfristigkeit der Buchung per Express zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung
auf Wunsch des Kunden, stellt der Reiseveranstalter dem Kunden hierbei
zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im ersteren Falle weist der
Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden Entgelte.
Die Anzahlungen und Restzahlungen des
Reisepreises können per Rechnung/Überweisung/SOFORT-Überweisung, per
SEPA-Basislastschrift oder per Kreditkarte gezahlt werden.
SEPA-Basislastschriftverfahren – Wählt der Kunde das SEPA-Basislastschriftverfahren, so erfolgt die Belastung
der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reise- bestätigung unter
Angabe der Mandatsreferenz gleich Buchungsnummer und der
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE86ZZZ00000615729. Mit den gleichen Angaben
wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen
(1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften
gehen zu Lasten des Kunden, so lange die Rücklastschrift nicht durch den
Reiseveranstalter verursacht wurde.
Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in
bar, müssen dort Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue
Reisedokumente ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür
entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem
Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter sowie ein
Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von
25,00 € pro Dokument.
Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der
Veranstalter bei falschen Altersangaben berechtigt, die Differenz zu dem
Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu zahlen gewesen wäre,
den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der Veranstalter vom Kunden in einer
pauschalen Höhe von 30,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens unbenommen. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe auch der jeweilige
Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der
Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei
korrekter Angabe des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.
2a Mahnung bei
Zahlungsverzug
Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten
Termin nicht und muss der Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine
Pauschale für die Mahnkosten in Höhe von 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in
Rechnung stellen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder
geringere Kosten entstanden sind.
3.
Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters
in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung, insbesondere der
Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind
für den Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen
Veranstaltern oder Hotelguides als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der
Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese fremde
Leistungsausschreibung
Der Reiseveranstalter behält sich jedoch
ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung
zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung –
auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich
der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es gilt Ziffer »4.
Leistungsänderungen« (siehe unten). Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden
auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise über die Änderung.
Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf
hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen mit einschließen können.
Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am
Tag des Reiseantritts maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme
eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am
Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der
Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder
unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von
Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern
für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson
4.
Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
Eine Änderung der Flugzeiten ist dann erheblich,
wenn nicht ausschließlich der ursprüngliche Beförderungstag von der Änderung
betroffen ist oder abweichend von der vereinbarten Flugzeit die Nachtruhe
erheblich beeinträchtigt
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des
Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend
zu machen.
5.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann
der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen geltend machen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der
nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung
des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde
berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und
der Veranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender
Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass der Reiseveranstalter die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“
zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner
Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert
werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der
Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar erstattbar sind. Dies gilt
auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber,
wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten
»Packaging«-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
a)
Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 %, ab dem 29.
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 %, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor
Reiseantritt 75 %, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %, ab dem 2.
Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 % des Reisepreises.
b)
Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den
Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die
Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des
gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des
Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der
Fluggesellschaft ausmacht.
c)
Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei
Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei
Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende
Pauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 29. bis
zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab
dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, ab dem 2.
Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 % des Reisepreises
Die nicht genannten Reisearten werden
hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen
entwickelten Grundsätzen Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem
Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
Der Anspruch des Reiseveranstalters auf
Entschädigung nach Ziffern 2 bis 4 ist ausgeschlossen, am Bestimmungsort oder
in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Es gilt § 651h Abs.
3.
Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des
Reiseanmelders ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist,
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des
Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist,
so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages
ist, so sind auf Wunsch des Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage
vor Reiseantritt möglich.
Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass
die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters nach dem
Angebot seiner Leistungsträger überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch
auf eine Umbuchung besteht nicht.
Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt
nach Ziffer 5 und 5.6 entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der
Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten
belaufen sich auf die jeweiligen dem Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten
zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von 30,00 € je Reiseteilnehmer.
Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die
Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts
verwiesen.
Innerhalb einer angemessenen Frist vor
Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord- nungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage
vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch den Reiseveranstalter
ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer zusätzlich zu
den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.
Im Falle eines Rücktritts kann der
Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten
6.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen
vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn
zurücktreten. Die Rücktrittsfrist bestimmt sich nach 651h Abs. 4 Nr. 1
BGB, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde
erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu
unterrichten.Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er
aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des
Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich
nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich
aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen
oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte
beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden in § 651p Abs. 2 und 3
BGB Anwendung.
8.
Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen
Der Kunde ist verantwortlich für die
unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-Mail-Adresse und die
regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-Mail-Account.
Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende
selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Reisende mindestens 2
Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der
Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z. Stau) oder bei Anreise per
Zug (z. B. rail & fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu
berücksichtigen.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet,
Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die
örtliche Reiseleitung örtliche Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter aufgrund schuldhaft
unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der
Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach §651m BGB oder
Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9.
Verjährung
Ansprüche des Reisenden nach den 651i Abs. 3 BGB
verjähren in zwei Jahren, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder
fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an
Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer
gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen
Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für
den Reiseveranstalter erkennbar um eine
10. Pass-,
Visa- Gesundheits- und weitere länderspezifische Bestimmungen
Der Reiseveranstalter steht dafür ein,
Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten
Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf
hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für
Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land
Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren
ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben
bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der
Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit
ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort
entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalters bedingt
11.
Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Gemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer
2111/2005 der Europäischen Union sind wir als Veranstalter verpflichtet, über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren:
»Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter
unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter
sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet
wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden
Flüge tätig wird.
In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür,
dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das ausführende
Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der
Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle
angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie
möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei
der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug
erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der Reiseveranstalter sorgt
dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines
Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle
ausführenden Luftfahrtunternehmen.«
12.
Datenschutz durch den Reiseveranstalter sowie bei Bonitätsprüfung und
Teilzahlung
Personenbezogene Daten, die der Reisende dem
Reiseveranstalter übermittelt, werden vom Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert,
verarbeitet und an die Leistungsträger des Reiseveranstalters übermittelt,
soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des
Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen
und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden
sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
Die Übermittlung von Reisebestätigungen und
sonstigen Reiseunterlagen erfolgt verschlüsselt. Adressfelder und die Namen der
Reiseteilnehmer werden maskiert.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei
Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes
Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit
der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen,
von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform
Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art.
14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei.
Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen
gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum
Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise
Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen,
Telekommunikation-sunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanage- ments,
Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren
oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die
Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für
Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum
werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das
Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die
Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten
Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten
Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO.
Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein
berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt.
Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf
Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden
solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der
Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine
Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine
Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau
gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei
Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der
Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des
Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung,
Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag,
Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH
ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen
Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden,
ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch
auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie
deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur
Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben,
haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den
Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem
etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie
Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich
jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden.
Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes
weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch
Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für
Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen
gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von
Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet
Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert
fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise
Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher
Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden
nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener
Kreditentscheidungen.
Widerspruchsrecht:
Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten
erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und
Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig
überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden
besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der
Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe
nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der
Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden
die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO
ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr
Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560,
Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie
unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH,
Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.
Wenn Sie sich für eine der Zahlungsoptionen
unseres Partners Billpay GmbH entscheiden,
werden Sie im Bestellprozess gebeten, in die Über- mittlung der für die
Abwicklung der Zahlung und eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen
Daten an Billpay einzuwilligen. Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilen, werden
Ihre Daten (Vor- und Nachname, Anrede, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort,
Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer und beim Kauf per Lastschrift die
angegebene Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit Ihrer Buchung
(wie etwa Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungserfahrungen, IP-Adresse, zusammen
mit den persönlichen Informationen auch die personenbezogenen Daten) an Billpay
übermittelt. Zum Zwecke der eigenen Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt
Billpay oder von Billpay beauftragte Partnerunternehmen Daten an
Wirtschaftsauskunfteien (Auskunfteien) und erhält von diesen Auskünfte sowie
ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren, in
deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Detaillierte
Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen der Billpay GmbH zu entnehmen.
13. Zugang zu
vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen
Mitgliedsstaat
Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren
Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, kann verweigert werden, wenn dies
unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung
über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist.
Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung
kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit
einem
Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat
seinen Wohnsitz hat, entstehen.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird
gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.
14.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
15.
Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an
dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Reiseveranstalter: Cockpit Holidays Services GmbH, Boppstraße 10, 10967 Berlin
Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht
verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht Der Reiseveranstalter weist für
alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf
die europäische Online-Streitbeilegungsblattform hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.
Datenschutzerklärung
der Cockpit Holidays Services GmbH
I.
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der
Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der
Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Cockpit Holidays Services GmbH
Boppstraße 10, 10967 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 69802276
E-Mail: datenschutz@cockpit-holidays.de
II. Name
und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen
ist:
Wolfgang
Schneider
Wolfgang Schneider data-protection-hannover Lange
Weihe 39A
30880 Laatzen Deutschland
E-Mail: data-protection-hannover[at]t-online.de
Wir schützen als Veranstalter Ihre Privatsphäre
und Ihre privaten Daten.
Wir tragen dafür Sorge, dass nur Daten erhoben,
verarbeitet und genutzt werden, die für die Durchführung des Reisevertrags
erforderlich sind.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
erfolgt in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sowie
den anwendbaren nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen. Wir haben
technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass
die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche
Daten wir warum speichern, wie wir sie verwenden und welches Widerrufsrecht Sie
haben.
Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden
Ausführungen sorgfältig durchzulesen.
1.
Erheben personenbezogener Daten und Verwendungszweck
Erheben personenbezogener Daten – Soweit die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bei uns oder
dem Vermittler der Reise nicht ohnehin gesetzlich erlaubt ist, wird diese nur
nach Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgen. Ihre Angaben werden auf besonders
geschützten Servern gespeichert. Der Zugriff ist nur wenigen besonders befugten
Personen möglich. Personenbezogene Daten im Sinne dieser
Datenschutzbestimmungen sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Hierzu gehören
Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder Ihre
E-Mail-Adresse.
Verwendungszweck – Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
Um etwaige Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen und uns zu begründen,
inhaltlich auszugestalten, durchzuführen und zu ändern;Um Sie über Änderungen unserer Leistungen zu informieren
2.
Datensicherheit
Alle Informationen, die Sie an uns übermitteln
oder von dem Vermittler übermittelt werden, werden auf Servern innerhalb der
Europäischen Union gespeichert. Leider ist die Übertragung von Informationen
über das Internet nicht vollständig sicher, weshalb wir die Sicherheit der über
das Internet übermittelten Daten nicht garantieren können. Wir sichern
sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen
Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch
unbefugte Personen ab. Insbesondere werden Ihre persönlichen Daten bei uns
verschlüsselt übertragen. Wir bedienen uns dabei des Codierungssystems TLS
(Transport Layer Security).
Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie
daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt
und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die TLS Verschlüsselung
aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten
mitgelesen werden. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige
Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen
Informationen den Postweg empfehlen:
Cockpit Holidays Services
GmbH
Boppstraße 10, 10967 Berlin
3.
Keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an
Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder
wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder
gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder
verpflichtet. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für
Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger
Eigentumsrechte handeln.
4.
Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese
Datenschutzbestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
5.
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Wir als für die Verarbeitung Verantwortliche
verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum,
der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies
durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen
Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen wir als der für die
Verarbeitung Verantwortliche unterliegen, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine
vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen
zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die
personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
6.
Rechte der betroffenen Person
Recht auf Bestätigung – Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie
betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchten Sie dieses
Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an
unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Recht auf Auskunft – Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser
Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und
Verordnungsgeber Ihnen zugestanden:
Das Recht auf Auskunft umfasst:
Verarbeitungszweckedie Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werdendie Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die
personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt
werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei
internationalendie geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert
werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die
Festlegung dieser Dauer, sofern diese Auskunft zum Zeitpunkt der Anfrage
konkret beantwortet werden kanndas Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich
Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen
Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie
die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen
Verarbeitung für Siefalls die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden:Auskunft zu allen verfügbaren Informationen über die Herkunft der
Daten
Ferner steht Ihnen ein Auskunftsrecht darüber zu,
ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale
Organisation übermit- telt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht Ihnen im
Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang
mit der Übermittlung zu erhalten. Möchten Sie dieses Auskunftsrecht in Anspruch
nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, die unverzügliche
Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Ferner steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der
Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten —
auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchten Sie dieses
Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an
unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Recht auf Löschung (Das Recht vergessen zu
werden)
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass
die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden,
sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht
erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf
sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die
Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder 9 Abs. 2 Buchstabe
a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung.Die betroffene Person legt gemäß 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für
die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2
DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig erhoben.Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der
Mitgliedstaaten erforderlich, dem der VerantwortlicheDie personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene
Dienste der
Informationsgesellschaft gemäß 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft
und Sie die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind,
veranlassen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren
Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von ihm
beauftragter Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich
nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von uns
öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17
Abs. 1 DSGVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen
wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der
Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere
für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten
personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie
von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung
sämtlicher Links zu Ihren personenbezogenen Daten oder von Kopien oder
Replikationen Ihrer personenbezoge- nen Daten verlangt haben, soweit die
Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von
ihm beauftragter Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung
der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben
ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten,
und zwar für eine Dauer, die es uns als dem Verantwortlichen ermöglicht,
die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, Sie lehnen die Löschung der
personenbezogenen Daten ab und verlangen stattdessen die Einschränkung der
Nutzung der personenbezogenen Daten.
Wir als Verantwortlicher benötigen die
personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, Sie als
betroffene Person benötigen diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Art.
21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob unsere berechtigten
Gründe gegenüber Ihnen als betroffener Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen
gegeben ist und Sie die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns
gespei- chert sind, verlangen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an
unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragte oder ein
von ihm beauftragter Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung
veranlassen.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten, welche uns durch Sie bereitgestellt wurden, in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben
außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung
durch uns, als Verantwortlichem dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt
wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art.
6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem
Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung
mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für
die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse
liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche uns als dem
Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner haben Sie bei der Ausübung ihres Rechts
auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken,
dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen
anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist
und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen
beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit
können Sie jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus
Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie
betreffender personenbezogener Daten, welche aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e
oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im
Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen,
Rechten und Freiheiten gegenüber überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich
aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung
personen- bezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen
Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO
erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur
Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch können
Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Es steht Ihnen ferner frei,
im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der
Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr
Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen
technische Spezifikationen verwendet werden.
Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen
Einwilligung
Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur
Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchten Sie Ihr Recht auf Widerruf einer
Einwilligung geltend machen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren
Datenschutzbeauftragten wenden.
7.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient unserem
Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine
Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung
personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie
sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall
ist, die für die Erfüllung eines Reisevertrages, die Erbringung einer sonstigen
Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art.
6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von
Anfragen zur unseren Produkten oder Leistun- gen. Unterliegt unser Unternehmen
einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von
personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung
steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c
DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder
einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der
Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb oder ein Teilnehmer an unseren
Reisen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine
Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt,
ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde
die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten
Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser
Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten
Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines
berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich
ist, sofern Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen.
Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie
durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat
insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein
könnte, wenn Sie ein Kunde von uns sind (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).
8.
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder
einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten
auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung
unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter
und unserer Anteilseigner.
9.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der
personenbezogenen Daten;
Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;
Verpflichtung der betroffenen Person, die
personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der
Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die
Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist
(z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B.
Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem
Vertragsschluss erforderlich sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur
Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen.
Sie sind beispielsweise verpflichtet uns
personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit Ihnen einen
Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte
zur Folge, dass der Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden könnte. Vor
einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch Sie können Sie sich an
unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt Sie
einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen
Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss
erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten
bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen
Daten hätte.
10. Bestehen
einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen
verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
11. Kontakt:
Wenn Sie eines der vorgenannten Rechte ausüben
wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Daten für
Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung
beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt.
Sollten Sie Kommentare oder Anregungen bezüglich
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns
haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls per E Mail an uns:
datenschutz@cockpit-holidays.de
Stand/gültig ab: 01.04.2019